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   BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvE 4/21   

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BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvE 4/21 (https://dejure.org/2023,31678)
BVerfG, Entscheidung vom 31.10.2023 - 2 BvE 4/21 (https://dejure.org/2023,31678)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Oktober 2023 - 2 BvE 4/21 (https://dejure.org/2023,31678)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Organklage gegen die Mitwirkung von Bundesregierung und Bundestag am Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz ("EU-Wiederaufbaufonds - NGEU")

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 Abs 1 BVerfGG, EUBes 2020/2053, GII210322
    Organklage der AfD-Bundestagsfraktion im Zusammenhang mit dem Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz (ERatG; RIS: GII210322) mangels Darlegung einer Antragsbefugnis unzulässig

  • Wolters Kluwer

    Organklage gegen die Mitwirkung der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages an dem Zustandekommen des Gesetzes zum Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom; ...

  • rewis.io

    Organklage der AfD-Bundestagsfraktion im Zusammenhang mit dem Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz (ERatG; RIS: GII210322) mangels Darlegung einer Antragsbefugnis unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Organklage gegen die Mitwirkung der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages an dem Zustandekommen des Gesetzes zum Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom; ...

  • datenbank.nwb.de

    Organklage der AfD-Bundestagsfraktion im Zusammenhang mit dem Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz (ERatG; RIS: GII210322) mangels Darlegung einer Antragsbefugnis unzulässig

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Unzulässige Organklage gegen die Mitwirkung von Bundesregierung und Bundestag am Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz (EU-Wiederaufbaufonds - NGEU)

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Organklage gegen die Mitwirkung von Bundesregierung und Bundestag am Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz (EU-Wiederaufbaufonds - NGEU)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    AfD-Klage gegen EU-Fonds unzulässig

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2024, 498

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 06.12.2022 - 2 BvR 547/21

    Verfassungsbeschwerden gegen das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvE 4/21
    Mit Urteil vom 6. Dezember 2022 (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 6. Dezember 2022 - 2 BvR 547/21, 2 BvR 798/21 - ERatG - NGEU) wies der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in den parallelen Verfahren 2 BvR 547/21 und 2 BvR 798/21 die dort erhobenen Verfassungsbeschwerden als unbegründet zurück.

    Auch eine Umgehung des Art. 125 Abs. 1 AEUV komme in Betracht, sei jedoch ebenfalls nicht offensichtlich (vgl. im Einzelnen BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 6. Dezember 2022 - 2 BvR 547/21, 2 BvR 798/21 -, Rn. 149 ff.).

    b) Der Eigenmittelbeschluss 2020 berühre auch nicht die Verfassungsidentität des Grundgesetzes im Sinne von Art. 79 Abs. 3 GG (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 6. Dezember 2022 - 2 BvR 547/21, 2 BvR 798/21 -, Rn. 211 ff.).

    c) Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV sei nicht veranlasst (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 6. Dezember 2022 - 2 BvR 547/21, 2 BvR 798/21 -, Rn. 236 f.).

    Nach dem Urteil des Senats vom 6. Dezember 2022 (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 6. Dezember 2022 - 2 BvR 547/21, 2 BvR 798/21 -) sind die geltend gemachten Rechte nicht verletzt.

    Der Eigenmittelbeschluss 2020 stelle weder eine offensichtliche Überschreitung der Ermächtigung aus Art. 311 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit Art. 122 Abs. 1 und 2 AEUV dar, noch beeinträchtige er die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 6. Dezember 2022 - 2 BvR 547/21, 2 BvR 798/21 -, Rn. 120 ff.).

  • BVerfG, 15.04.2021 - 2 BvR 547/21

    Eilantrag zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvE 4/21
    Mit Beschluss vom 15. April 2021 lehnte der Senat den Antrag der Beschwerdeführer auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab (vgl. BVerfGE 157, 332 - ERatG - eA).

    Der Antrag sei mangels Rechtsschutzbedürfnisses im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unzulässig, nachdem der Bundespräsident auf den Beschluss des Senats vom 15. April 2021 das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz ausgefertigt habe und dieses im Bundesgesetzblatt verkündet worden sei (vgl. BVerfGE 158, 202 insbesondere unter Bezugnahme auf BVerfGE 157, 332).

    Im Übrigen wäre dem Antrag, unabhängig von der Frage, ob und inwieweit die Anträge im Hauptsacheverfahren von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet seien, aus den im Beschluss des Senats vom 15. April 2021 dargelegten Gründen, die sich auf das vorliegende Verfahren entsprechend übertragen ließen, der Erfolg in der Sache von vornherein zu versagen gewesen (vgl. BVerfGE 158, 202 unter Bezugnahme auf BVerfGE 157, 332 ).

    Soweit die Antragstellerin rügt, die Zustimmung des Bundestages zum Eigenmittelbeschluss 2020 sei nicht in einem den Anforderungen des Art. 23 Abs. 1 Satz 3 GG entsprechenden Verfahren zustande gekommen, ist der Antrag mangels der Übertragung von Hoheitsrechten (vgl. BVerfGE 157, 332 ) durch das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz ebenfalls unzulässig.

  • BVerfG, 11.12.2018 - 2 BvE 1/18

    Das Organstreitverfahren eröffnet nicht die Möglichkeit einer objektiven

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvE 4/21
    Für die Zulässigkeit eines Organstreitverfahrens erforderlich, aber auch ausreichend ist es, dass die von dem Antragsteller behauptete Verletzung oder unmittelbare Gefährdung seiner verfassungsmäßigen Rechte unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäbe nach dem vorgetragenen Sachverhalt möglich erscheint (vgl. BVerfGE 138, 256 ; 140, 1 ; 150, 194 ; 151, 191 - Bundesverfassungsrichterwahl II; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 24. Januar 2023 - 2 BvE 5/18 -, Rn. 53; Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Juni 2023 - 2 BvE 1/17 -, Rn. 34; stRspr).

    Die Antragstellerin sieht bei sachgerechter Würdigung ihres Begehrens (vgl. zur Auslegung von Anträgen BVerfGE 139, 194 ; 150, 194 m.w.N.) durch Handlungen und Unterlassungen der Antragsgegner jeweils deren Integrationsverantwortung im Zusammenhang mit der Novellierung des Eigenmittelbeschlusses verletzt, weil die Ermächtigung der Europäischen Kommission zur Kreditaufnahme im Umfang von 750 Milliarden Euro ultra vires erfolge und nicht mit der Identität des Grundgesetzes vereinbar sei.

    Die Auslagenerstattung richtet sich im Organstreitverfahren nach § 34a Abs. 3 BVerfGG und kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn besondere Billigkeitsgründe vorliegen (vgl. BVerfGE 96, 66 m.w.N.; 148, 11 m.w.N.; 150, 194 ; 154, 320 m.w.N. - Seehofer-Interview auf der Homepage des BMI; 157, 1 - CETA-Organstreit I; 160, 411 ; 162, 207 - Äußerungsbefugnisse der Bundeskanzlerin; stRspr).

  • BVerfG, 24.01.2023 - 2 BvE 5/18

    Erfolglose Anträge gegen den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens zur Anhebung der

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvE 4/21
    Die Antragsbefugnis gemäß § 64 Abs. 1 BVerfGG setzt voraus, dass nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsgegner Rechte des Antragstellers, die aus einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten erwachsen, durch die beanstandete rechtserhebliche Maßnahme oder Unterlassung verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; 104, 14 ; 104, 310 ; 108, 251 ; 118, 277 ; 134, 141 ; 140, 115 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 24. Januar 2023 - 2 BvE 5/18 -, Rn. 53 - PartGuaÄndG 2018 - Organstreit; Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Juni 2023 - 2 BvE 1/17 -, Rn. 34 - Organstreit Finanzierungsausschluss NPD).

    Für die Zulässigkeit eines Organstreitverfahrens erforderlich, aber auch ausreichend ist es, dass die von dem Antragsteller behauptete Verletzung oder unmittelbare Gefährdung seiner verfassungsmäßigen Rechte unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäbe nach dem vorgetragenen Sachverhalt möglich erscheint (vgl. BVerfGE 138, 256 ; 140, 1 ; 150, 194 ; 151, 191 - Bundesverfassungsrichterwahl II; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 24. Januar 2023 - 2 BvE 5/18 -, Rn. 53; Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Juni 2023 - 2 BvE 1/17 -, Rn. 34; stRspr).

    Die geltend gemachte Verletzung in eigenen Rechten als Oppositionsfraktion scheidet bereits dem Grunde nach aus, weil die Verfassung weder explizit spezifische Oppositionsfraktionsrechte begründet noch sich aus dem Grundgesetz ein Gebot der Schaffung solcher Rechte ableiten lässt (vgl. hierzu BVerfGE 142, 25 ; 160, 411 - Wahl eines Vizepräsidenten des Bundestages - Vorschlagsrecht; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 24. Januar 2023 - 2 BvE 5/18 -, Rn. 59 ff.).

  • BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvE 4/21

    Weiterer Eilantrag zur Ausfertigung des

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvE 4/21
    Den Antrag, dem Bundespräsidenten im Wege der einstweiligen Anordnung zu untersagen, das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz auszufertigen, zu unterschreiben und zu verkünden sowie dem zuständigen Bundesminister zu untersagen, das Gesetz vor der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten gegenzuzeichnen, hat der Senat mit Beschluss vom 8. Juni 2021 nach § 24 BVerfGG verworfen (vgl. BVerfGE 158, 202 - ERatG - eA II).

    Der Antrag sei mangels Rechtsschutzbedürfnisses im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unzulässig, nachdem der Bundespräsident auf den Beschluss des Senats vom 15. April 2021 das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz ausgefertigt habe und dieses im Bundesgesetzblatt verkündet worden sei (vgl. BVerfGE 158, 202 insbesondere unter Bezugnahme auf BVerfGE 157, 332).

    Im Übrigen wäre dem Antrag, unabhängig von der Frage, ob und inwieweit die Anträge im Hauptsacheverfahren von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet seien, aus den im Beschluss des Senats vom 15. April 2021 dargelegten Gründen, die sich auf das vorliegende Verfahren entsprechend übertragen ließen, der Erfolg in der Sache von vornherein zu versagen gewesen (vgl. BVerfGE 158, 202 unter Bezugnahme auf BVerfGE 157, 332 ).

  • BVerfG, 22.03.2022 - 2 BvE 9/20

    Organstreitverfahren der AfD-Bundestagsfraktion zur Wahl eines

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvE 4/21
    Die geltend gemachte Verletzung in eigenen Rechten als Oppositionsfraktion scheidet bereits dem Grunde nach aus, weil die Verfassung weder explizit spezifische Oppositionsfraktionsrechte begründet noch sich aus dem Grundgesetz ein Gebot der Schaffung solcher Rechte ableiten lässt (vgl. hierzu BVerfGE 142, 25 ; 160, 411 - Wahl eines Vizepräsidenten des Bundestages - Vorschlagsrecht; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 24. Januar 2023 - 2 BvE 5/18 -, Rn. 59 ff.).

    Die Auslagenerstattung richtet sich im Organstreitverfahren nach § 34a Abs. 3 BVerfGG und kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn besondere Billigkeitsgründe vorliegen (vgl. BVerfGE 96, 66 m.w.N.; 148, 11 m.w.N.; 150, 194 ; 154, 320 m.w.N. - Seehofer-Interview auf der Homepage des BMI; 157, 1 - CETA-Organstreit I; 160, 411 ; 162, 207 - Äußerungsbefugnisse der Bundeskanzlerin; stRspr).

  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvE 1/17

    Unzulässiger Antrag der NPD im Organstreitverfahren betreffend

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvE 4/21
    Die Antragsbefugnis gemäß § 64 Abs. 1 BVerfGG setzt voraus, dass nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsgegner Rechte des Antragstellers, die aus einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten erwachsen, durch die beanstandete rechtserhebliche Maßnahme oder Unterlassung verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; 104, 14 ; 104, 310 ; 108, 251 ; 118, 277 ; 134, 141 ; 140, 115 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 24. Januar 2023 - 2 BvE 5/18 -, Rn. 53 - PartGuaÄndG 2018 - Organstreit; Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Juni 2023 - 2 BvE 1/17 -, Rn. 34 - Organstreit Finanzierungsausschluss NPD).

    Für die Zulässigkeit eines Organstreitverfahrens erforderlich, aber auch ausreichend ist es, dass die von dem Antragsteller behauptete Verletzung oder unmittelbare Gefährdung seiner verfassungsmäßigen Rechte unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäbe nach dem vorgetragenen Sachverhalt möglich erscheint (vgl. BVerfGE 138, 256 ; 140, 1 ; 150, 194 ; 151, 191 - Bundesverfassungsrichterwahl II; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 24. Januar 2023 - 2 BvE 5/18 -, Rn. 53; Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Juni 2023 - 2 BvE 1/17 -, Rn. 34; stRspr).

  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvE 1/16

    Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvE 4/21
    Die Auslagenerstattung richtet sich im Organstreitverfahren nach § 34a Abs. 3 BVerfGG und kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn besondere Billigkeitsgründe vorliegen (vgl. BVerfGE 96, 66 m.w.N.; 148, 11 m.w.N.; 150, 194 ; 154, 320 m.w.N. - Seehofer-Interview auf der Homepage des BMI; 157, 1 - CETA-Organstreit I; 160, 411 ; 162, 207 - Äußerungsbefugnisse der Bundeskanzlerin; stRspr).
  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10

    Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvE 4/21
    Die Antragsbefugnis gemäß § 64 Abs. 1 BVerfGG setzt voraus, dass nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsgegner Rechte des Antragstellers, die aus einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten erwachsen, durch die beanstandete rechtserhebliche Maßnahme oder Unterlassung verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; 104, 14 ; 104, 310 ; 108, 251 ; 118, 277 ; 134, 141 ; 140, 115 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 24. Januar 2023 - 2 BvE 5/18 -, Rn. 53 - PartGuaÄndG 2018 - Organstreit; Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Juni 2023 - 2 BvE 1/17 -, Rn. 34 - Organstreit Finanzierungsausschluss NPD).
  • BVerfG, 15.06.2022 - 2 BvE 4/20

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvE 4/21
    Die Auslagenerstattung richtet sich im Organstreitverfahren nach § 34a Abs. 3 BVerfGG und kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn besondere Billigkeitsgründe vorliegen (vgl. BVerfGE 96, 66 m.w.N.; 148, 11 m.w.N.; 150, 194 ; 154, 320 m.w.N. - Seehofer-Interview auf der Homepage des BMI; 157, 1 - CETA-Organstreit I; 160, 411 ; 162, 207 - Äußerungsbefugnisse der Bundeskanzlerin; stRspr).
  • BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvE 4/14

    Das Grundgesetz enthält kein Gebot zur Schaffung spezifischer

  • BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvE 1/19

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

  • BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06

    Abgeordnetengesetz

  • BVerfG, 17.12.2001 - 2 BvE 2/00

    Pofalla II

  • BVerfG, 22.09.2015 - 2 BvE 1/11

    Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen gilt nicht für

  • BVerfG, 02.06.2015 - 2 BvE 7/11

    Parlamentarisches Informationsrecht über Unterstützungseinsätze der Bundespolizei

  • BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 508/01

    Abgeordnetenbüro

  • BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvE 4/12

    Unzulässige Organklage gegen die Mittelzuweisung an Fraktionen, politische

  • BVerfG, 02.03.2021 - 2 BvE 4/16

    Erfolgloses Organstreitverfahren betreffend das Umfassende Wirtschafts- und

  • BVerfG, 20.07.1998 - 2 BvE 2/98

    Gysi III

  • BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95

    Abgeordnetenprüfung

  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvE 1/99

    Wahlkreiseinteilung Krefeld

  • BVerfG, 02.07.2019 - 2 BvE 4/19

    Unzulässige Anträge im Organstreitverfahren zur Bundesverfassungsrichterwahl

  • BVerfG, 20.05.1997 - 2 BvH 1/95

    Antrag auf Erstattung notwendiger Auslagen für das Landesorganstreitverfahren

  • BVerfG, 13.01.2015 - 2 BvE 1/13

    Unzulässigkeit einer objektiven Beanstandungsklage im Organstreit

  • EuGH, 27.11.2012 - C-370/12

    Pringle - Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro

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